Beruf des Monats - Mai 2013
Mediengestalter in Bild u. Ton


Die Tätigkeit im Überblick

Mediengestalter/innen Bild und Ton planen Medienproduktionen und sind an deren Durchführung beteiligt. Sie richten medienspezifische Produktionssysteme ein, stellen Bild- bzw. Tonaufnahmen her und bearbeiten sie. Dabei berücksichtigen sie redaktionelle und gestalterische Gesichtspunkte.

Mediengestalter/innen Bild und Ton arbeiten vor allem in der Medienbranche. Sie können z.B. in Film- oder Tonstudios, bei Rundfunkveranstaltern oder in Werbeagenturen tätig sein. Darüber hinaus kommen Korrespondenz- und Nachrichtenbüros als Arbeitgeber infrage. Firmen der Multimediatechnik, die Ton-, Bild- und Datenträger vervielfältigen, eröffnen weitere Tätigkeitsfelder.



Aufgaben und Tätigkeiten (Beschreibung)

Worum geht es?

Mediengestalter/innen Bild und Ton planen Medienproduktionen und sind an deren Durchführung beteiligt. Sie richten medienspezifische Produktionssysteme ein, stellen Bild- bzw. Tonaufnahmen her und bearbeiten sie. Dabei berücksichtigen sie redaktionelle und gestalterische Gesichtspunkte.

Gut vorbereitet

Ob Außendreh und Liveübertragung, Talkshow oder Musikvideo, Hörspiel oder Werbespot: Mediengestalter/innen Bild und Ton sind in fast allen Bereichen der Medienbranche einsetzbar. Jede Bild- oder Tonproduktion bedarf einer gründlichen Planung und Organisation. Hierfür treffen Mediengestalter/innen Bild und Ton die Vorbereitungen. Sie beraten bzw. betreuen Kunden und stimmen mit ihnen Zielvorgaben und Kosten ab. Auch mit den beteiligten Redakteuren und Redakteurinnen,Kameraleuten sowie Ton- und Bildingenieuren und -ingenieurinnen besprechen sie sich. Dann legen sie die einzelnen Arbeitsschritte fest und organisieren den termingerechten Einsatz der benötigten Geräte. Neben Organisationstalent sind auch ihre Kenntnisse bezüglich Urheber-, Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechten gefragt. In Fragen des Medien- und Lizenzrechts kennen sie sich ebenfalls aus. Werden Rechte bei einer Medienproduktion verletzt, kann dies sehr teuer werden.

Flexibel unterwegs im Team

Für ein regionales Nachrichtenmagazin soll von einem Musikfestival berichtet werden. Mediengestalter/innen Bild und Ton suchen sich die passende Ausrüstung zusammen: Sind Kameras, Mikrofone, Scheinwerfer, Stative, Kabel, Speichermedien und ein mobiles Mischpult mit dabei? Haben sie alle Akkus aufgeladen? Sie fahren mit den Kollegen des Aufnahmeteams zum Festivalgelände, suchen einen geeigneten Drehort und transportieren die teilweise schwere Ausrüstung dorthin. Im Team legen sie fest, wer die Kamera führt bzw. für Licht und Ton zuständig ist.

Sobald das Equipment einsatzbereit ist, können sie mit der Aufnahme beginnen: Beim Ausleuchten von unterschiedlichen Situationen spielen auch gestalterische Aspekte eine Rolle. Für Tonaufnahmen wie Interviews mit Festivalbesuchern und Künstlern müssen die Tonsignale möglichst unmittelbar aufgenommen werden. Damit das Mikrofon aber nicht störend im Bild auftaucht, greifen die Mediengestalter/innen zur sogenannten Tonangel. Diese Stange, an deren Ende das Mikrofon angebracht ist, halten sie über den Bildausschnitt der Kamera. Den Ton steuern sie so aus, dass der Pegel des eingehenden Tonsignals optimal an das Aufnahmemedium angeglichen ist.

Wie werden 30 Minuten zu 60 Sekunden?

Im Studio bringen Mediengestalter/innen Bild und Ton die abgedrehten Filme auf die gewünschte Sendelänge: Sie schneiden das Bildmaterial an elektronischen Schnittplätzen zu einem sendefertigen Beitrag zusammen, stimmen es mit den Tonaufnahmen ab und binden ggf. Grafiken ein. Auch die geeignete Musikuntermalung suchen sie aus und fügen diese ein. Ähnlich gehen Mediengestalter/innen Bild und Ton auch vor, wenn sie für einen Beitrag Archivmaterial zusammenstellen und bearbeiten oder eine Internet-Produktion erstellen. Sie bedienen, z.T. vom Bildschirm aus, Aufnahmegeräte, Schneidevorrichtungen oder Mischpulte und achten genau darauf, dass Ton und Bild synchron sind. Die fertigen Ton- und Bilddokumente prüfen, dokumentieren, überspielen und formatieren sie mit der entsprechenden Software. Im Sendebetrieb kümmern sie sich außerdem um MAZ und Sendeabwicklung.

 

Aufgaben und Tätigkeiten im Einzelnen

Mediengestalter/innen Bild und Ton haben folgende Aufgaben:

  • Arbeitsabläufe für Medienproduktionen planen und vorbereiten

    • den für den eigenen Arbeitsbereich notwendigen Zeitplan erarbeiten und die erforderlichen Arbeitsschritte festlegen, dabei den Budgetrahmen berücksichtigen

    • Informationen recherchieren und weitergeben, Anwendungssoftware und ggf. Fremdsprachenkenntnisse einsetzen

    • Urheber-, Nutzungs- und Persönlichkeitsrechte bei der Planung berücksichtigen, ebenso wie Lizenz- und Medienrechte

    • Bild- und Tonmaterial aus Archiven beschaffen

    • erforderliche Geräte, Bänder und Kabel sowie andere Verbrauchsmaterialien termingerecht bereitstellen

    • technische Zeichnungen und Schaltunterlagen sowie Software- oder Geräteanleitungen studieren (insbesondere Blockschaltbilder und Anschlusspläne), Skizzen erstellen

    • Stromversorgung und Energieverteilung am Set prüfen, dabei die entsprechenden Sicherheitsvorschriften beachten

    • Software und Bedienoberflächen an den Rechnern einrichten, IT-Systeme in Netzwerke integrieren

    • Geräte, Kommunikations- und Übertragungseinrichtungen aufbauen, einrichten, anschließen und Gesamtfunktion prüfen

    • Arbeitstechniken und -abläufe unter Beachtung von Terminen bzw. Kosten abstimmen und dokumentieren

  • Bild- und Tonaufnahmen selbstständig oder gemeinsam mit Kameraleuten herstellen

    • Kameras aufbauen, Kamerastandpunkte nach redaktionellen Vorgaben festlegen und Szenen ausleuchten (z.B. mithilfe von Reportage- oder Handlicht, Aufhellern), Bildausschnitte festlegen

    • Kameras und Ton nach redaktionellen Vorgaben aussteuern, insbesondere Mikrofone auswählen und positionieren, Bild- und Tongeräte zusammenschalten, Ton aussteuern, mischen, aufnehmen

    • Geräte nach Abschluss der Aufnahmen abbauen, dabei die Sicherheitsvorschriften beachten

  • Bild- und Tonaufzeichnungen prüfen, aufbereiten, verwalten und bearbeiten

    • Aufnahmen und Medienbegleitdaten auf technische Unversehrtheit und Vollständigkeit überprüfen

    • Format- und Normwandlungen durchführen

    • Bild- und Tonmaterial verwalten, ebenso wie Medienbegleitdaten (z.B. Angaben zu Urheberrechten)

    • in Archiven und Datenbanken Bild- und Tonmaterial recherchieren

    • Zusatzmaterialien auswählen und bereitstellen, z.B. Einzelgeräusche oder Musikaufnahmen, Schriften oder Effekte

    • Bild und Ton mischen und bearbeiten

  • Medienproduktionen durchführen

    • Bild- und Tonmischungen auch bei Außen- bzw. Liveaufzeichnungen herstellen

    • Produktionen aufbereiten, bereitstellen und verwalten

  • mit dem Team von Produktion und Redaktion zusammenarbeiten, Projektmanagement im individuellen Einsatzgebiet

    • vorhandene redaktionelle Konzepte bewerten und ausarbeiten, Produktionsunterlagen erstellen

    • Programmmitarbeiter bzw. Kunden beraten, z.B. hinsichtlich Kameraführung, Bildsequenzen, Schnittfolgen

    • Zusammenarbeit im Produktionsteam organisieren


Ausbildungsinhalte

In den ersten 18 Monaten lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb laut Ausbildungsrahmenplan beispielsweise:

  • wie man medientechnische Geräte einrichtet und die dazugehörige Software konfiguriert, Übertragungseinrichtungen aufbaut und bedient und die Geräte schließlich wieder abbaut und pflegt

  • wie beleuchtungstechnische Geräte aufgebaut und bedient werden und wie man Kameras aussteuert

  • was beim Aufbau von Beschallungsanlagen zu beachten ist und wie man den Ton aussteuert

  • Bild- und Tonmaterial zu sichten und ordnen, es technisch aufzubereiten und z.B. in Datenbanken zu archivieren

  • welche Anwendungssoftware, z.B. Redaktions- und Content-Management-Systeme, es gibt und wie sie eingesetzt werden

  • wie man Arbeitsabläufe plant und den Projektablauf dokumentiert

  • was zum Thema Datenschutz und anderen rechtlichen Vorschriften wie Medien- und Lizenzrecht zu beachten ist

In den zweiten 18 Monaten erfahren die Auszubildenden u.a.:

  • wie man Kamerastandorte auswählt, Bildausschnitte festlegt, unterschiedliche Situationen ausleuchtet und Mikrofone positioniert

  • wie man Medienproduktionen durchführt, z.B. Kamerabilder und Tonproduktionen sowie Effekte nach redaktionellen und gestalterischen Gesichtspunkten auswählt und die Produktionen unter Einsatz von Ablaufsteuerungssystemen für verschiedene Medien aufbereitet und verwaltet

  • was beim (Nach-)Bearbeiten des Bild- und Tonmaterials wichtig ist, wie man z.B. Grafikelemente, Animationen und Effekte einsetzt und Tonmischungen durchführt

  • wie man den Produktionsablauf mit allen Beteiligten im Projekt- und Redaktionsteam abstimmt und die Arbeitsbeziehungen im Team organisiert

  • wie man Kunden berät, Abrechnungsdaten erstellt und Leistungen abrechnet

  • was bei Medienproduktionen unter Livebedingungen zu beachten ist

Während ihrer Berufsausbildung erweitern bzw. vertiefen die Auszubildenden ihre Fertigkeiten und Kenntnisse in mindestens einem der folgenden Einsatzgebiete:

  • Außenübertragung

  • Studioproduktion

  • szenische und dokumentarische Produktion

  • EB-Produktion (EB = elektronische Berichterstattung)

  • Bildmontage, AV-Grafik, Effekte

  • Tonaufnahme, -schnitt, -synchronisation und -mischung

  • Radioproduktion und -sendung

  • Fernsehproduktion und -sendung

  • Organisation von AV-Produkten

  • Produktion von Bild- und Tonmaterial für crossmediale Produkte

Das Einsatzgebiet wird vom Ausbildungsbetrieb festgelegt.

Während der gesamten Ausbildungszeit wird den Auszubildenden vermittelt:

  • welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen

  • wie der Ausbildungsbetrieb organisiert ist und wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung funktionieren

  • wie die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften angewendet werden

  • welche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb entstehen können, welchen Beitrag der Ausbildungsbetrieb zum Umweltschutz leistet und wie geltende Regeln des Umweltschutzes angewendet werden

In der Berufsschule sind folgende Lernfelder Gegenstand des theoretischen Unterrichts:

  • Bild- und Tonsysteme bereitstellen und in Betrieb nehmen

  • Postproduktionssysteme in Betrieb nehmen

  • Bild- und Tonaufnahmen konzipieren und organisieren

  • Bild- und Tonaufnahmen erstellen

  • Bild- und Tonaufnahmen bearbeiten

  • Bild- und Tonaufnahmen technisch und gestalterisch analysieren

  • AV-Medienproduktionen wirtschaftlich planen und abwickeln

  • Übertragungs- und Kommunikationssysteme einsetzen

  • AV-Medienproduktionen vorbereiten und durchführen

  • Postproduktionen planen und durchführen


Interessen

Folgende Interessen sind wichtig und hilfreich, um diesen Beruf erlernen und ausüben zu können. Die Interessen sind in der Reihenfolge ihrer Wichtigkeit genannt. Zu jedem Interessenbereich werden zur Veranschaulichung Tätigkeiten genannt.

Interesse an kreativ-gestaltenden Tätigkeiten

  • z.B. Entwickeln von Bild- und Tonmischungen

  • z.B. Erstellen von Skizzen unter Berücksichtigung von gestalterischen Gesichtspunkten

  • z.B. einfallsreiches Gestalten von Bild- und Tonproduktionen

Interesse an praktisch-konkreten Tätigkeiten

  • z.B. Aufbauen von Kameras und Mikrofonen zur optimalen Aufnahme von Bild und Ton

  • z.B. Aussteuern von Kameras und Ton nach redaktionellen Vorgaben

  • z.B. Bearbeiten und Mischen von Bild und Ton

Interesse an sozial-beratenden Tätigkeiten

  • z.B. Verstehen individueller Besonderheiten bei verschiedenen Kunden

  • z.B. geduldiges Präsentieren von Produkten vor unentschlossenen Auftraggebern

Interesse an kaufmännisch-organisatorischen Tätigkeiten

  • z.B. genaues Kalkulieren der Produktionskosten

 

Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten

Folgende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten werden benötigt, um den Beruf lernen und ausüben zu können. Bei einigen Fähigkeiten wird ein Ausprägungsgrad genannt. Dieser gilt für den mittleren oder typischen Vertreter dieses Berufes.
Folgende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten werden benötigt, um den Beruf lernen und ausüben zu können. Bei einigen Fähigkeiten wird ein Ausprägungsgrad genannt. Dieser gilt für den mittleren oder typischen Vertreter dieses Berufes.

Fähigkeiten

Hinweis: Die Ausprägungsgrade beziehen sich auf Personen mit mittlerem Bildungsabschluss.

Kenntnisse und Fertigkeiten



Kompetenzen
Die folgende Liste enthält eine Auswahl der wichtigsten Fertigkeiten und Kenntnisse. Die Auswahl dieser berufsbezogenen Kompetenzen erfolgt auf Basis der Ausbildungsordnung sowie der Auswertung von Stellen- und Bewerberangeboten.

Kernkompetenzen, die man während der Ausbildung erwirbt:

  • Aufnahmetechnik

  • Bild- und Tontechnik

  • Bildbearbeitung, digital

  • Bildschnitt

  • Bildtechnik

  • Fernsehtechnik

  • Produktion (Bühne, Film, Fernsehen, Video, Audiovision)

  • Tontechnik

  • Videobearbeitung

Weitere Kompetenzen, die für die Ausübung dieses Berufs bedeutsam sein können:

  • Bildmischen

  • Computeranimation

  • Entwurf

  • Kalkulation

  • Kameratechnik

  • Kosten- und Leistungsrechnung

  • Lichttechnik, Beleuchtung

  • Medienintegration

  • Medientechnik

  • Qualitätsprüfung, Qualitätssicherung

  • Rundfunktechnik

  • Studiotechnik

  • Titel, Untertitel einfügen

  • Tonmischen

Darüber hinaus enthält die folgende Kompetenzgruppe weitere relevante Fertigkeiten und Kenntnisse:

  • Kompetenzgruppe "Grafik-, Bildbearbeitungs-, DTP-, Multimediasoftware"

Quelle:http://berufenet.arbeitsagentur.de/